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Nachqualifizierung von Fachkräften nach §7 Abs. 2 KiTaG

Nächster Start im Herbst 2023

Nachqualifizierung von Fachkräften nach §7 Abs. 2 KiTaG

In der im Mai 2013 geltenden Fassung des Kindertagesbetreuungsgesetzes wurde der Fachkräftekatalog erweitert.

Danach können Personen mit beruflichen Qualifikationen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 10 KiTaG in Kindertageseinrichtungen als Fachkraft arbeiten, wenn sie vorab oder berufsbegleitend innerhalb der ersten beiden Berufsjahre eine Nachqualifizierung von mindestens 25 Tagen durchlaufen.
 

Diese Berufsgruppen sind:

  • Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen, Krankengymnasten und Krankengymnastinnen, Ergotherapeuten und Ergotherapeutinnen, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten und Beschäftigungs- und Arbeitstherapeutinnen, Logopäden und Logopädinnen,
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen, Hebammen, Entbindungspfleger, Haus- und Familienpfleger und Haus- und Familienpflegerinnen sowie Dorfhelfer und Dorfhelferinnen,
  • Fachlehrer und Fachlehrerinnen für musisch-technische Fächer,
  • Personen, die die erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen oder Grund- und Hauptschulen oder für das Lehramt an Sonderschulen erfolgreich bestanden haben."
     

Mitarbeiter:innen aus diesen Berufsgruppen, die in Waldorfkindertagesstätten arbeiten bzw. dies anstreben, geben wir die Möglichkeit, diese Nachqualifizierung im Rahmen unseres bestehenden Modulkurses zur/zum Waldorferzieher:in zu absolvieren und sich somit gleichzeitig einführende Grundlagen der Waldorfpädagogik zu erarbeiten. 

Wir bieten an, die Themen und Inhalte des vom Kultusministerium veröffentlichen Themenkatalogs zur Nachqualifizierung von Fachkräften an den entsprechenden 25 Thementagen zu erarbeiten.

Die Nachqualifizierung kann innerhalb der ersten beiden Berufsjahre absolviert werden, dadurch können die Fortbildungswochen auf zwei Jahre verteilt werden, sodass die Fehlzeiten in den Einrichtungen gut eingeplant werden können. Es müssen jedoch mindestens fünf Fortbildungstage in den ersten drei Monaten nach Aufnahme der Beschäftigung absolviert werden. 

Wird im Anschluss an die Nachqualifizierung die Fortbildung zur Waldorferzieherin/zum Waldorferzieher vervollständigt, können bereits absolvierte Unterrichtsinhalte angerechnet werden. Es ist eine Unterbrechung der Fortbildung von maximal 3 Jahren möglich.

Damit möchten wir als Seminar mitwirken, allen Mitarbeitern in Waldorfeinrichtungen eine von der Vereinigung der Waldorfkindergärten anerkannte Qualifizierung in Waldorfpädagogik zu ermöglichen.

Ein Hinweis des Kultusministeriums: Durch die Nachqualifizierung erwerben sich Personen mit den genannten Berufsausbildungen die Berechtigung, als Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen zu arbeiten. Sie erwerben dadurch aber nicht den Abschluss als staatlich anerkannte/n Erzieher:in.

Bei einer Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Schriftliche Bewerbung mit Darstellung der Motivation zur Teilnahme
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kopien von Abschlüssen im beruflichen Bereich
  • Passfoto (auch im .jpg-Format möglich)

 

Kursbeginn:
Nach Vereinbarung
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.


Kosten:
2 000,00 €, monatliche Ratenzahlung ist möglich

Stuttgart

Samstag, 13. Mai 2023 - im Rahmen des “Tags der offenen Tür”
Samstag, 17. Juni 2023 - 10.30 Uhr
Dienstag, 18. Juli 2023 - 15.00 Uhr

Ort: Waldorferzieherseminar, Heubergstr. 18, 70188 Stuttgart


Freiburg

Montag, 26. Juni 2023 - 14.30 - 16.30 Uhr

Ort: Rudolf-Steiner-Haus, Starkenstr. 36, 79104 Freiburg
 

Diese stehen derzeit noch nicht fest.

Weitere Informationen:

Waldorferzieherseminar Stuttgart
Fort- und Weiterbildungen
Heubergstr. 11
70188 Stuttgart

Telefon 0711/268 447 -24 oder -0 (Montags und Donnerstags)
kurs_at_waldorferzieherseminar.de

Stand Mai 2023
Änderungen vorbehalten

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